Angesichts der anstehenden Neuwahl hat der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, mehr Tempo beim Antrag auf ein AfD-Verbot gefordert. "Es muss jetzt schnell gehen", sagte Wanderwitz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Ziel sei es, das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht noch vor den Neuwahlen auf den Weg zu bringen. "Wir haben nach wie vor das Ziel, in dieser Legislaturperiode den Antrag einzubringen und abzustimmen und damit das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Gang zu bringen", sagte Wanderwitz.

Wanderwitz hatte den Antrag gemeinsam mit Abgeordneten mehrerer Fraktionen vorbereitet. Im Oktober, bevor die Ampelkoalition zerbrach, hatte er die Hoffnung geäußert, dass der Bundestag den Verbotsantrag gegen die AfD im Dezember oder Januar zur Abstimmung bringen könne.

In seinem Vorhaben bestätigt sieht sich Wanderwitz auch mit Blick auf die Zerschlagung der mutmaßlich rechtsextremen Gruppe Sächsische Separatisten. In diesem Fall liege "ein weiteres Mal offen zutage, wie nah sich Rechtsterroristen und AfD sind". Drei der im Zuge der Razzia Festgenommenen haben Verbindungen zur AfD.

Skepsis bei führenden Politikern

Unter führenden Politikerinnen und Politikern stößt die Initiative jedoch weiterhin auf Skepsis. Kanzler Olaf Scholz (SPD), CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warnen vor den Risiken, die eine Zurückweisung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht mit sich bringen könnte.

Ähnlich argumentierte zuletzt auch eine Gruppe von Grünenpolitikern, die zunächst die Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags prüfen wollen. Hierfür müsse Bundestagspräsidentin Bärbel Bas entsprechende Gutachter beauftragen. Gleichzeitig solle die Bundesregierung alle Materialien zur Verfügung stellen, die ihnen sowie den zuständigen Behörden, etwa dem Verfassungsschutz, vorliegen. Erst nach Abschluss der Prüfung würde dem Plan zufolge über einen offiziellen Verbotsantrag entschieden werden.

Auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte jüngst vor einer zu frühen Abstimmung über ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt. Im Interview mit der taz plädierte die SPD-Politikerin Ende Oktober dafür, zunächst die laufenden Prüfungen des Verfassungsschutzes abzuwarten. Der Verfassungsschutz will bis zum Ende des Jahres darüber entscheiden, ob die AfD bundesweit rechtsextremer Verdachtsfall bleibt oder als "erwiesen rechtsextrem" hochgestuft wird. Zudem verwies Bas darauf, dass die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens "gesichert erscheinen" müssten.

Bislang gilt die AfD bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wird sie vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.