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Vorstoß des FDP-Justizministers Buschmann will Leistungen für Asylbewerber kürzen

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"Es gilt das Dublin-System, wonach der EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser die EU betreten hat. Viele kommen aber trotzdem nach Deutschland", sagt der FDP-Politiker Buschmann.

"Es gilt das Dublin-System, wonach der EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser die EU betreten hat. Viele kommen aber trotzdem nach Deutschland", sagt der FDP-Politiker Buschmann.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wer über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreist, sollte laut Bundesjustizminister Buschmann keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Der FDP-Politiker schlägt vor, lediglich die Rückkehrkosten dieser Schutzsuchenden zu finanzieren.

Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht sich für eine Kürzung von Sozialleistungen für bestimmte Asylbewerber aus. Gemeint sind jene Asylsuchende, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen.

"Es gilt das Dublin-System, wonach der EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, in dem dieser die EU betreten hat. Viele kommen aber trotzdem nach Deutschland", sagte der FDP-Politiker der "Welt am Sonntag". Und weiter: "Ich meine, dass wir die Sozialleistungen bei diesen Fällen auf die Finanzierung der Rückkehrkosten beschränken könnten."

Die Asylbewerber hätten bereits im Ersteinreisestaat Anspruch auf Unterstützung. "Sie können nicht erwarten, von der Solidarität der Menschen hierzulande zu leben, wenn sie nicht zurückreisen wollen", betonte er. "Das ist sicherlich umstritten, aber wir müssen an diese Pull-Faktoren weiter ran, die aktuell zu viele Menschen auf irregulärem Wege zu uns locken."

Buschmann: Zurückweisungen seien rechtlich nicht möglich

Der Dublin-Verordnung zufolge ist immer nur ein EU-Mitgliedsstaat für die Prüfung und die Abwicklung von Asylverfahren zuständig. Ein Kriterium ist der erste Einreisestaat. Geprüft wird aber zum Beispiel auch, ob sich bereits ein Familienangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat befindet.

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Insgesamt wurden in der EU im Jahr 2023 rund 1,05 Millionen erstmalige Asylanträge gestellt - der höchste Wert seit 2016. Auf Deutschland entfielen davon rund 329.035, also rund ein Drittel. Buschmann wies darauf hin, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden auf deutschem Boden rechtlich nicht möglich sind - wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH.

"Aber es gibt ja andere Möglichkeiten, etwa Grenzkontrollabkommen mit Nachbarstaaten. Das bedeutet, dass auf deren Boden mit deren Einverständnis schon Kontrollen stattfinden. Dort kann dann auch noch zurückgewiesen werden. Und genau das tun wir bereits seit Längerem."

Quelle: ntv.de, rwe/dpa

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