zum Hauptinhalt
Das Berliner Kammergericht am Kleistpark (Symbolbild).

© imago/Schöning

Update

Hakenkreuz auf Maske montiert: Berliner Kammergericht spricht US-Autor CJ Hopkins schuldig

Das Gericht hob in einem Revisionsverfahren einen Freispruch des Berliner Amtsgerichts wegen offenkundiger Rechtsfehler auf. Hopkins hatte die Anti-Corona-Maßnahmen mit dem Nazi-Regime verglichen.

Stand:

Der Autor Christoper „CJ“ Hopkins habe sich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht, als er Fotomontagen mit Hakenkreuzen auf Coronamasken twitterte. Das befand das Berliner Kammergericht am Montag. Die Richterin folgte einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und hob ein Urteil des Berliner Amtsgerichts aus dem Januar auf.

Die Richterin am Amtsgericht hatte Hopkins aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil sie seine Gegnerschaft zum Nazi-Regime in dem Tweet für klar erkennbar gehalten hatte. Zuvor war Hopkins bereits via Strafbefehl zu 60 Tagessätzen á 60 Euro, also einer Gesamtstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Dagegen ging er vor.

Die Richterin am Kammergericht, Delia Neumann, hielt das Urteil des Amtsgerichts für fehlerhaft. Bei den Tweets sei eben nicht klar und objektiv erkennbar, dass Hopkins den Nationalsozialismus ablehne. „Kritisiert werden damit ausschließlich die Corona-Maßnahmen, aber nicht das Nazi-Regime“, sagte Neumann.

Hopkins sieht sich als politischen Dissidenten

Die Tweets würden auch nicht unter die Kunst- oder Meinungsfreiheit fallen. Daher sei Hopkins in zwei Fällen schuldig. Neumann verwies das Verfahren zurück an das Amtsgericht, das nun über das genaue Strafmaß entscheiden muss.

Hopkins ist US-Amerikaner und lebt seit 20 Jahren in Berlin. In Büchern und Essays setzt er sich nach eigenen Angaben „gegen den Faschismus und Totalitarismus“ ein. Tatsächlich verbreitet er insbesondere seit der Corona-Pandemie Verschwörungsmythen. Ähnlich argumentierte er auch am Montag vor Gericht: Er sei nicht hier, weil er ein Hakenkreuz gepostet habe, sondern weil er „die Befehle des Regimes“ nicht befolge.

Kritisiert werden damit ausschließlich die Corona-Maßnahmen, aber nicht das Nazi-Regime.

Delia Neumann, Richterin am Kammergericht, über die Hakenkreuz-Montage

„Es geht darum, politisch Andersdenkende zu bestrafen und Kritiker mundtot zu machen“, las Hopkins aus einem mehrseitigen Pamphlet vor. Masken seien „Symbole der Konformität“ und er ein „politischer Dissident“, den der „Staat zerstören“ wolle. Am Ende seiner Ausführung applaudierten seine Unterstützer im Besuchersaal lautstark, darunter auch bekannte Verschwörungsideologen.

Ähnlich äußerte sich auch Hopkins Anwalt, Friedemann Däblitz, der bereits mehrfach Kritiker der Corona-Maßnahmen vor Gericht verteidigt hat. Däblitz sprach von „Anhaltspunkten für Verbrechen gegen die Menschheit“, die er in den Corona-Maßnahmen erkennen wollte. Über diese habe Hopkins „staatsbürgerlich aufklären“ und vor dem aufkommenden Totalitarismus warnen wollen.

Auch das verneinte die Richterin: Stattdessen warf sie den Maßnahmengegnern vor, ihr eigenes Leiden „im Lichte einer überzogenen Dramatisierung aufwerten“ zu wollen und dadurch „die millionenfachen Opfer und Verbrechen des Naziregimes zu banalisieren.“ Ein Termin für die erneute Verhandlung vor dem Amtsgericht steht noch nicht fest.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })